Schulbegleitung: Träger wechseln
Alle Fragen zum Trägerwechsel - Ihre Rechte, der Ablauf und was Sie beachten sollten.
Häufig gestellte Fragen zum Trägerwechsel
Kann ich den Schulbegleitungs-Träger wechseln?
Ja, ein Trägerwechsel ist jederzeit möglich. Eltern haben ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII bzw. § 104 SGB IX). Sie können den Träger frei wählen - auch einen anderen als den, den der Kostenträger vorgeschlagen hat.
Verliere ich die Bewilligung, wenn ich den Träger wechsle?
Nein. Die Bewilligung der Schulbegleitung gilt unabhängig vom Träger. Beim Trägerwechsel ändert sich nur der durchführende Anbieter - die bewilligte Leistung bleibt bestehen.
Wie läuft ein Trägerwechsel ab?
Der Ablauf ist einfach: 1) Neuen Träger kontaktieren und Kennenlerngespräch vereinbaren, 2) Kostenträger (Jugendamt oder Sozialamt) schriftlich über den gewünschten Wechsel informieren, 3) Übergangszeitraum mit dem neuen Träger planen, 4) Start der neuen Schulbegleitung. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 1-3 Wochen.
Kostet der Trägerwechsel etwas?
Nein. Der Wechsel ist für Familien komplett kostenlos. Die Finanzierung der Schulbegleitung läuft über die Eingliederungshilfe weiter - nur der durchführende Träger ändert sich.
Muss die Schule einem Trägerwechsel zustimmen?
Nein. Die Wahl des Trägers ist die Entscheidung der Eltern. Die Schule wird über den Wechsel informiert, hat aber kein Mitbestimmungsrecht bei der Trägerauswahl.
Kann der alte Träger den Wechsel blockieren?
Nein. Der bisherige Träger hat kein Vetorecht. Wenn Sie als Eltern den Wechsel wünschen und dies dem Kostenträger mitteilen, muss der Wechsel ermöglicht werden.
Was passiert in der Übergangszeit?
Im Idealfall gibt es eine nahtlose Übergabe. Der neue Träger stimmt sich mit der Schule ab und lernt das Kind kennen, bevor der Wechsel stattfindet. So wird sichergestellt, dass Ihr Kind durchgängig begleitet wird.
Wann ist ein Trägerwechsel sinnvoll?
Ein Wechsel kann sinnvoll sein bei: häufigem Personalwechsel, mangelnder Kommunikation, fehlender Qualifikation der Schulbegleitung, keiner Vertretungsregelung bei Krankheit, schlechtem Matching zwischen Kind und Schulbegleiter oder wenn der Träger schlecht erreichbar ist.
Kann ich auch mitten im Schuljahr wechseln?
Ja, ein Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich - auch mitten im Schuljahr. Es gibt keine Fristen oder Wartezeiten. Wenn die Situation für Ihr Kind nicht passt, sollten Sie nicht bis zum Schuljahresende warten.
Was muss ich dem Kostenträger schreiben?
Ein formloses Schreiben genügt. Teilen Sie dem Jugendamt oder Sozialamt mit, dass Sie den Träger wechseln möchten und nennen Sie den gewünschten neuen Träger. Eine ausführliche Begründung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Ausführlicher Ratgeber
Lesen Sie unseren detaillierten Blog-Artikel zum Trägerwechsel:
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