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    Hochbegabte Kinder und Schulbegleitung: Wie es funktioniert

    Von Laura, Sozialpädagogin(erstmals 21. Januar 2024)

    Hochbegabte Kinder bringen viele außergewöhnliche Fähigkeiten mit, doch häufig stehen sie auch vor besonderen Herausforderungen in der Schule. Kann eine Schulbegleitung hier helfen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Schulbegleitung bei hochbegabten Kindern infrage kommt, welche Voraussetzungen gelten und welche anderen Wege es gibt.

    Was bedeutet Hochbegabung?

    Der Begriff „Hochbegabung“ beschreibt ein außergewöhnlich hohes Maß an Intelligenz oder Talenten, das weit über dem Durchschnitt liegt. Häufig wird ein IQ-Wert ab 130 als Grenze genannt, doch Intelligenz allein ist nicht das einzige Kriterium. Zu den Merkmalen, die bei hochbegabten Kindern oft beschrieben werden, gehören:

    • Schnelle Auffassungsgabe
    • Hohes Maß an Kreativität
    • Stetiges Verlangen nach neuen Erkenntnissen
    • Ausgeprägte analytische Fähigkeiten

    Es ist wichtig, Hochbegabung früh zu erkennen, da sie nicht immer offensichtlich ist. Manche hochbegabte Kinder fallen in der Schule eher durch Langeweile, Frustration oder soziale Schwierigkeiten auf.

    Herausforderungen hochbegabter Kinder in der Schule

    Obwohl die Fähigkeiten hochbegabter Kinder beeindruckend sind, erleben manche von ihnen Herausforderungen im Schulalltag. Dazu gehören:

    1. Unterforderung: Hochbegabte Kinder lernen oft schneller als ihre Mitschüler und fühlen sich unterfordert, wenn der Unterricht nicht ihrem Tempo entspricht.
    2. Perfektionismus: Manche hochbegabte Kinder setzen sich selbst unter großen Druck, was zu Angst oder Frustration führen kann.
    3. Soziale Integration: Einige hochbegabte Kinder haben Schwierigkeiten, Gleichaltrige zu finden, die ihre Interessen teilen.

    Was ist Schulbegleitung und wann ist sie sinnvoll?

    Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, bei der ein Kind im Schulalltag individuell begleitet wird. Wichtig zu wissen: Hochbegabung allein begründet keinen Anspruch auf eine Schulbegleitung. Die Förderung von Begabungen, etwa durch anspruchsvollere Aufgaben, ist Aufgabe der Schule.

    Eine Schulbegleitung kann aber infrage kommen, wenn bei einem hochbegabten Kind zusätzlich eine (drohende) seelische Behinderung vorliegt, zum Beispiel bei Autismus, ADHS, einer Angststörung oder einer Depression, und diese seine Teilhabe am Schulleben erheblich beeinträchtigt. Man spricht dann manchmal von „doppelt außergewöhnlichen“ Kindern. Grundlage ist in diesen Fällen meist § 35a SGB VIII, zuständig ist das Jugendamt.

    Ziele einer Schulbegleitung in solchen Fällen

    Die Ziele richten sich nach der Beeinträchtigung und werden individuell festgelegt. Sie können zum Beispiel umfassen:

    • Unterstützung bei Überforderung durch Reize, Ängste oder soziale Situationen
    • Förderung des sozialen Miteinanders
    • Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben und Tagesstruktur
    • Stärkung der emotionalen Stabilität

    Typische Beispiele

    HerausforderungMögliche Unterstützung durch die SchulbegleitungZiel
    Rückzug und Verweigerung bei einem hochbegabten Kind mit AutismusStruktur geben, Übergänge vorbereiten, mit der Lehrkraft abgesprochene Rückzugsmöglichkeiten nutzenMehr Teilhabe am Unterricht
    Soziale Isolierung bei einem Kind mit AngststörungBegleitung in Pausen und Gruppenarbeiten, Ermutigung zu ersten KontaktenBessere Einbindung in die Klassengemeinschaft

    Zusatzaufgaben, angepasste Lerninhalte oder ein beschleunigter Lernweg sind dagegen Sache der Lehrkräfte und der Schule, nicht der Schulbegleitung.

    Wie wird Schulbegleitung in solchen Fällen organisiert?

    Die Abläufe können je nach Bundesland, Kommune und individueller Situation unterschiedlich sein. Die wichtigsten Schritte:

    1. Erkennung des Bedarfs

    In der Regel bemerken Eltern oder Lehrkräfte, dass ein Kind im Schulalltag deutliche Schwierigkeiten hat. Psychologinnen und Psychologen oder spezialisierte Beratungsstellen können eine Hochbegabung feststellen. Ob zusätzlich eine psychische Störung vorliegt, klärt eine Kinder- und Jugendpsychiaterin, ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder eine vergleichbar qualifizierte Fachperson.

    2. Antragstellung

    Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt (bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII) bzw. beim Sozialamt (bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 112 SGB IX). Nötig ist eine fachliche Stellungnahme; das Amt prüft dann, ob die Teilhabe am Schulleben beeinträchtigt ist. Für Familien ist eine bewilligte Schulbegleitung kostenfrei.

    3. Auswahl der Schulbegleitung

    Nach der Bewilligung wählen Sie einen Träger, der eine geeignete Person stellt. Sie sollte die Beeinträchtigung des Kindes verstehen und offen dafür sein, dass das Kind in manchen Bereichen sehr weit ist.

    Andere Wege der Förderung

    Für die Begabungsförderung selbst gibt es schulische Wege, zum Beispiel:

    • Differenzierte Aufgaben und Zusatzangebote im Unterricht
    • Überspringen einer Klasse nach Absprache mit der Schule
    • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerben oder Angeboten für begabte Schülerinnen und Schüler
    • Beratung durch Schulpsychologie oder Beratungsstellen für Hochbegabung

    Sprechen Sie die Klassenleitung oder die Schulleitung an, welche Möglichkeiten es an der Schule Ihres Kindes gibt.

    Häufig gestellte Fragen zur Schulbegleitung bei Hochbegabung

    Bekommt ein hochbegabtes Kind automatisch eine Schulbegleitung?

    Nein. Hochbegabung allein ist keine Behinderung und begründet keinen Anspruch. Eine Schulbegleitung kommt nur infrage, wenn zusätzlich eine Behinderung oder drohende seelische Behinderung vorliegt, die die Teilhabe am Schulleben beeinträchtigt.

    Wie lange dauert es, eine Schulbegleitung zu organisieren?

    Der Prozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern, da Stellungnahmen, die Prüfung durch das Amt und die Suche nach einer geeigneten Person erforderlich sind. Frühzeitige Planung ist daher wichtig.

    Kann jede Schule eine Schulbegleitung umsetzen?

    Grundsätzlich ja. Eine Schulbegleitung kann an jeder Schulform eingesetzt werden, wenn sie bewilligt ist. Wichtig ist eine gute Abstimmung zwischen Schule, Eltern und Schulbegleitung.

    Fazit: Hochbegabung fördern, Herausforderungen ernst nehmen

    Hochbegabung bringt besondere Stärken und manchmal auch besondere Herausforderungen mit sich. Für die Begabungsförderung ist die Schule zuständig. Kommt eine psychische Beeinträchtigung hinzu, die den Schulalltag erheblich erschwert, kann eine Schulbegleitung ein wichtiger Baustein sein, damit das Kind am Unterricht und am Schulleben teilhaben kann.

    Wenn Sie unsicher sind, ob eine Schulbegleitung für Ihr Kind infrage kommt, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen, die Situation einzuordnen.

    Laura

    Sozialpädagogin bei Starke Schultern

    Und jetzt?

    Der nächste Schritt ist kleiner, als Sie denken.

    Egal, ob Sie sich gerade erst informieren oder der Antrag schon läuft: Wählen Sie, was zu Ihnen passt. Für Familien kostenlos.

    Starke Schultern berät Familien vom ersten Gedanken bis zur Bewilligung und kann danach die Schulbegleitung übernehmen.