Die Begriffe Inklusion und Integration werden im Bildungsbereich häufig synonym verwendet, dabei beschreiben sie grundlegend verschiedene Ansätze. Für Eltern, die eine passende Schule für ihr Kind mit Förderbedarf suchen, lohnt es sich, den Unterschied zu kennen.
Inklusion vs. Integration: Was ist der Unterschied?
Integration: Das Kind passt sich an
Bei der Integration wird ein Kind mit Förderbedarf in eine Regelklasse aufgenommen, muss sich aber an das bestehende System anpassen. Das Kind erhält zwar Unterstützung, doch Unterrichtsmethoden, Lehrpläne und Strukturen bleiben weitgehend unverändert.
Typisch für Integration:
- Das Kind wird „dazugeholt“, soll aber dem Regelunterricht folgen
- Sonderpädagogische Förderung findet oft separat statt (z. B. in Förderräumen)
- Das Kind muss beweisen, dass es dem Unterricht standhalten kann
Inklusion: Die Schule passt sich an
Bei der Inklusion verändert sich das System, nicht das Kind. Die Schule gestaltet Unterricht, Räume und Abläufe so, dass alle Kinder teilhaben können, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen.
Typisch für Inklusion:
- Der Unterricht wird von vornherein für verschiedene Lernbedürfnisse geplant
- Sonderpädagogische Förderung findet im Klassenverband statt
- Vielfalt wird als Normalität verstanden, nicht als Herausforderung
Inklusive Bildung in NRW
Nordrhein-Westfalen hat mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (2013, in Kraft seit August 2014) das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall gemacht. In der Praxis gibt es diese Formen:
Gemeinsames Lernen (GL)
Die übliche Form inklusiver Beschulung in NRW. Allgemeine Schulen nehmen Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf und erhalten dafür zusätzliche Stellen für sonderpädagogische Förderung. In der Grundschule soll Gemeinsames Lernen grundsätzlich an allen Schulen möglich sein. Hat ein Kind wegen einer Behinderung einen weitergehenden Bedarf, kann zusätzlich eine Schulbegleitung beantragt werden.
Schulen des Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I
An den weiterführenden Schulen wird das Gemeinsame Lernen seit der Neuausrichtung der Inklusion (ab dem Schuljahr 2019/20) an ausgewählten Schulen gebündelt. Für diese Schulen gelten Qualitätsstandards, etwa ein pädagogisches Konzept für inklusive Bildung und eine Orientierungsgröße von 25 Kindern pro Klasse, davon drei mit Unterstützungsbedarf. Gymnasien bieten zieldifferentes Gemeinsames Lernen nur freiwillig an.
Frühere Modelle wie die „Integrativen Lerngruppen“ in der Sekundarstufe I konnten mit der Reform 2014 nicht mehr neu gebildet werden.
Welche Rolle spielt Schulbegleitung?
Unabhängig vom Schulmodell kann eine Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung ein wichtiger Baustein sein. Schulbegleiter:
- Unterstützen Kinder bei der Teilhabe am Unterricht und bei sozialen Interaktionen
- Helfen bei der Strukturierung des Schulalltags, besonders wichtig für Kinder mit ADHS oder Autismus
- Sind Bindeglied zwischen Lehrkräften, Eltern und Therapeuten
- Fördern die Selbstständigkeit des Kindes, mit dem Ziel, sich langfristig überflüssig zu machen
Bei Starke Schultern bereiten wir unsere Schulbegleiter auf die Arbeit in inklusiven Klassen vor. Wir arbeiten mit Büro in Essen in 15 Einsatzgebieten, darunter Essen und Mülheim, und stimmen uns eng mit den zuständigen Jugend- und Sozialämtern ab.
Wie Gemeinsames Lernen aussehen kann
Zwei typische, frei beschriebene Situationen, keine konkreten Schulen:
Beispiel 1: Grundschule im Gemeinsamen Lernen
In einer Grundschulklasse lernen mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Eine sonderpädagogische Lehrkraft ist an einigen Tagen pro Woche in der Klasse. Ein Kind hat zusätzlich eine Schulbegleitung, die es bei der Organisation und bei sozialen Situationen unterstützt.
Beispiel 2: Gesamtschule als Schule des Gemeinsamen Lernens
In einer Gesamtschule unterrichten in einzelnen Stunden eine Fachlehrkraft und eine sonderpädagogische Lehrkraft gemeinsam. Einzelne Schülerinnen und Schüler mit höherem Unterstützungsbedarf werden zusätzlich von einer Schulbegleitung begleitet.
Was sollten Eltern bei der Schulwahl beachten?
Die Wahl der richtigen Schule ist für Familien mit Kindern mit Förderbedarf eine der wichtigsten Entscheidungen. Beachten Sie:
- Besuchen Sie die Schule und achten Sie auf die Atmosphäre. Werden Kinder mit Förderbedarf sichtbar einbezogen?
- Fragen Sie nach Ressourcen: Wie viele sonderpädagogische Lehrkräfte arbeiten an der Schule? Gibt es Erfahrung mit Schulbegleitung?
- Prüfen Sie die räumliche Ausstattung: Gibt es Rückzugsräume, barrierefreie Zugänge, differenziertes Material?
- Nutzen Sie unsere Inklusions-Checkliste, um die Inklusionsqualität systematisch zu bewerten.
- Klären Sie den Antrag frühzeitig: So beantragen Sie Schulbegleitung.
Inklusion oder Förderschule? Die Entscheidung der Eltern
In NRW findet sonderpädagogische Förderung in der Regel an der allgemeinen Schule statt. Eltern können aber auch eine Förderschule wählen. Es gibt keine pauschale Antwort: Die beste Entscheidung hängt vom individuellen Kind, dem Förderbedarf und der konkreten Schulsituation ab. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Förderschule oder Inklusion?.
Fazit
Ob Integration oder Inklusion: Entscheidend ist, dass Ihr Kind die richtige Unterstützung bekommt. Eine Schulbegleitung kann Kindern mit Behinderung in beiden Settings helfen, am Unterricht und am Schulleben teilzuhaben.
Kontaktieren Sie Starke Schultern: Wir beraten Sie individuell und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer guten Lösung für Ihr Kind in NRW.
